Auf der Basis der Wünsche und Anforderungen der Bauherrschaft und der Objektplanung der Architekten entwickeln wir das Tragwerk und die Bauteile, die dem Brandschutz, dem Wärmeschutz und dem Schallschutz dienen.
Im bauaufsichtlichen Verfahren und im sonstigen Rechtsverkehr sind verschiedene bautechnische Nachweise erforderlich. Auch baudynamische Berechnungen und Nachweise sind uns möglich. Bauakkustische Messungen leisten wir nicht.
Im Zuge der Bauausführung leisten wir: Ausführungsplanung, Prüfung von Ausführungsplänen, Entwurf und Nachweis von Baubehelfen, Bewehrungsabnahmen, Bauzustandsbesichtigungen und Bescheinigungen
Immer wieder kommt es vor, dass die Standsicherheit vorhandener Konstruktionen in Zweifel gerät. Wir arbeiten auch mit Bausachverständigen zusammen und stellen unsere Expertise in gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.